Finanz- und Beitragsordnung der Europa-Union Kreisverband Havelland e.V.

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§ 1 Grundlagen 

Grundlagen dieser Finanz- und Beitragsordnung sind die Satzung der Europa-Union Kreisverbandes Havelland e.V. - nachfolgend „Kreisverband“ genannt - sowie die Finanz- und Beitragsordnung der Europa-Union Deutschland Land Brandenburg e.V. 

§ 2 Finanzordnung 

  1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Einnahmen und Ausgaben müssen in einem finanzwirtschaftlichen Gleichgewicht stehen. Bei ausgabenwirksamen Beschlüssen ist auch über deren Deckung durch Einnahmen zu beschließen. Die (steuer-) rechtlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit sind strikt zu beachten. In Zweifelsfällen ist vor Beschlussfassung Auskunft durch einen Steuerexperten oder eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes einzuholen.
  2. Der Schatzmeister ist innerhalb des Kreisvorstandes im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung und des Kreisvorstandes verantwortlich für die Finanz- und Haushaltsführung sowie die Buchhaltung des Kreisverbandes. Er erstattet dem Kreisvorstand dazu auf jeder Vorstandssitzung Bericht.
  3. Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres beschließt der Kreisvorstand auf Vorschlag des Schatzmeisters für das folgende Geschäftsjahr die Haushalts- und Finanzplanung. Der Schatzmeister erstellt bis Ende Januar des Folgejahres einen Bericht über die Finanz- und Haushaltsführung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Auf der ersten Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres werden die Mitglieder über die Inhalte der Haushalts- und Finanzplanung des laufenden Geschäftsjahres und die Ergebnisse der Finanz- und Haushaltsführung des abgelaufenen Geschäftsjahres informiert.
  4. Die Kassenprüfer prüfen mindestens einmal jährlich die Finanz- und Haushaltsführung sowie die Buchhaltung. Sie berichten dazu auf einer Kreismitgliederversammlung. Ihr Bericht ist Grundlage für die Entlastung des Kreisvorstandes für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Kreismitgliederversammlung.
  5. Der Kreisverband richtet bei der MBS Mittelbrandenburgischen Sparkasse ein Bankkonto ein. Darüber verfügungsberechtigt sind immer nur zwei Mitglieder des Geschäftsführenden Kreisvorstandes gemeinsam.

§ 3 Mitgliedsbeiträge 

  1. Jedes Mitglied des Kreisverbandes hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Mindestbeitrag beträgt 4,00 Euro pro Monat und wird darüber hinaus durch Selbsteinschätzung festgelegt. 
  2. Schüler und Studenten zahlen auf Wunsch einen Mindestbeitrag von 2,00 Euro. Für Mitglieder in schwieriger wirtschaftlicher Lage kann durch Beschluss des Kreisvorstandes unbeschadet weiterer Vorschriften eine Reduzierung des Mindestbeitrages auf 2,00 Euro pro Monat gewährt werden.
  3. Der Kreisvorstand darf in begründeten Fällen Beiträge stunden oder erlassen. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Mitgliedschaft im Kreisverband endet. 
  4. Der Mitgliedsbeitrag ist ohne Rechnung und ohne Aufforderung möglichst in einer Summe für das gesamte Jahr an den Kreisverband innerhalb des ersten Quartals eines Jahres zu entrichten. Ausnahmen davon sind mit dem Kreisvorstand zu vereinbaren. Die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug durch den Kreisverband wird den Mitgliedern empfohlen. Sie erfolgt jeweils einmal jährlich zum Jahresbeginn. Alle Mitglieder erhalten über die Höhe des geleisteten Jahresbeitrages zu Beginn des Folgejahres eine Beitragsbescheinigung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Finanz- und Beitragsordnung hat das Finanzamt Nauen dem Kreisverband nach Prüfung des Satzungsentwurfs hinsichtlich der Gemeinnützigkeitsregelungen im Steuerrecht im Falle der Verabschiedung dieser Satzungsregelungen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zugesichert, sodass der Mitgliedsbeitrag nach offizieller Anerkennung der Gemeinnützigkeit steuermindernd geltend gemacht werden kann.

§ 4 Spenden und Sponsoring 

  1. Der Kreisverband kann zur Finanzierung seiner Arbeit Spenden entgegennehmen. Unter Verweis auf die Ausführungen in § 3 Ziff. 4 erhalten die Spender/innen eine Spendenquittung, die von ihnen steuermindernd geltend gemacht werden kann.
  2. Der Kreisverband kann zur Finanzierung seiner Arbeit Sponsoringleistungen als Einnahmen der Vermögensverwaltung entgegennehmen. Dies darf allerdings nur insoweit erfolgen, als er sich zu keinen Leistungen gegenüber dem Sponsor verpflichtet, die im Sinne des Steuerrechts für den Sponsor eine wirtschaftlich relevante Gegenleistung für sein Sponsoring beinhalten. Dem Sponsor ist eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auszustellen.
  3. Der Kreisverband hat für jedes Mitglied einen Festbetrag in Höhe von derzeit 22,00 Euro pro Jahr an die Europa-Union Deutschland Land Brandenburg e.V. abzuführen. Für Mitglieder mit reduziertem Beitrag hat er derzeit 11,00 Euro abzuführen. Die Beitragsabführung hat spätestens zum 1. September des Jahres zu erfolgen.

§ 5 Inkrafttreten

Die Finanz- und Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. 

Diese Finanz- und Beitragsordnung wurde auf der Kreismitgliederversammlung am 5. Mai 2015 beschlossen.