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Die Europa-Union NRW wird gehört: Stellungnahme zum Landeswahlrecht für Unionsbürger

Am 1. September forderte die Europa-Union NRW bei einer öffentlichen Anhörung der Verfassungskommission des Landtags Nordrhein-Westfalen das volle Wahlrecht für Unionsbürger auf Landesebene. Eine Ausweitung des Wahlrechts sei aus gesellschaftlichen und demokratischen Gründen geboten und zudem rechtlich möglich, legt die Stellungnahme des Landesverbandes überzeugend dar. Als Sachverständige waren der Landesvorsitzende Wolfram Kuschke und seine Stellvertreterin Elisabeth Schnarrenberger-Oesterle geladen.

Für eine entsprechende Gesetzesänderung führt der Landesverband überzeugende Gründe ins Feld. So formuliert die Europa-Union NRW in ihrer Stellungnahme: „Es ist für Deutschland als einem europäisch-demokratischen Rechtsstaat wichtig, Menschen, die hier leben, arbeiten und als Steuerzahler zum Gemeinwohl beitragen, auch durch ein umfassendes Wahlrecht mitbestimmen zu lassen. Dies stärkt die Identifizierung mit den nationalen Institutionen, die politische Integration und das allgemeine Zugehörigkeitsgefühl.“

Auch sei eine Ausweitung des Wahlrechts von Unionsbürgern vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Integration der Europäischen Union geboten. Diese historische Entwicklung habe in der Landesverfassung bislang keine Berücksichtigung gefunden. Dabei seien laut einer Umfrage des Eurobarometers aus dem vergangenen Jahr europaweit bereits 64 Prozent der Befragten der Meinung, dass EU-Bürger bei Regionalwahlen das aktive und passive Wahlrecht erhalten sollten.

Die Europa-Union nahm bei der Anhörung außerdem Stellung zu den Partizipationsmöglichkeiten von Nicht-EU-Bürgern, die sie als unzureichend bewertete. Im Sinne der Gleichbehandlung fordert sie auch für diese Gruppe das kommunale Wahlrecht, das aktive Wahlrecht auf Landesebene sowie generell eine stärkere Berücksichtigung im politischen Prozess.

Schließlich spricht sich die Europa-Union NRW in der Stellungnahme auch für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aus – eine Forderung, die aus der Zusammenarbeit mit den Jungen Europäischen Föderalisten erwachsen ist.

Die Vision eines aktiven und passiven Wahlrechts auf allen politischen Ebenen für EU-Bürger in ihrem Wohnsitzland formulierte die Europa-Union schon 2012 in ihrem Düsseldorfer Programm, das der Bundeskongress im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete. In einem weiteren Beschluss riefen damals die Delegierten die Landtage und Landesregierungen dazu auf, „ihre jeweiligen Landesverfassungen auf Möglichkeiten der ,Europäisierung‘ (u.a. durch Erweiterung des Wahlrechtes zu den Landtagen für Unionsbürger/innen) zu überprüfen“. Die Initiative des Landtags in diese Richtung ist nicht zuletzt dem besonderen Einsatz der Europa-Union NRW zu verdanken.

Den Text der Stellungnahme der Europa-Union NRW finden Sie Initiates file downloadhier.